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31.03.2007
Archivale des Monats (Juni 2007)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die allgegenwärtige Not der österreichischen Bevölkerung zunächst durch Warenlieferungen (Lebensmittel, Rohstoffe, Maschinen, sanitäre Bedarfsartikel etc.) der UNRRA (United Nations Relief and Rehabitilitation Administration) gelindert. Die Hilfe lief im Februar 1946 an, dauerte 16 Monate und hatte einen Gegenwert von etwa 135 Millionen US-Dollar.

Marshall-Plan - Vollmacht

Der wirklich entscheidende Impuls für den systematischen Wiederaufbau Europas war das 1947 vom amerikanischen Außenminister George C. Marshall ins Leben gerufene European Recovery Program (ERP). „Jede Hilfe, die unsere Regierung in Zukunft gewähren mag, sollte Heilung und nicht bloß Linderung bringen“, formulierte Marshall die Zielsetzung dieses beispiellosen Hilfsprogramms. Auf der juristischen Grundlage des am 2. Juli 1948 unterzeichneten bilateralen Abkommens zwischen den USA und Österreich begannen Hilfeleistungen in Form von Waren oder wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Österreich bekam als besonders armes Land die Marshall-Plan-Hilfe nicht wie andere europäische Länder gegen Barzahlung, Kredit oder Warengegenleistung, sondern als „Grants“ (=Schenkung) geschenkt. Die Waren wurden zu inländischen Marktpreisen oder billiger, also zu sehr günstigen Bedingungen, verkauft und die so erzielten Erlöse auf ein ERP-Konto bei der Österreichischen Nationalbank eingezahlt. Dieses so genannte Counterpart-Konto diente vorerst der Währungsstabilisierung und der Bereinigung des Staatshaushalts und wurde später dazu verwendet über Kreditinstitute Investitionen der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Auf diesem Weg flossen bis Ende 1953 Lieferungen mit einem Gegenwert von fast 1 Milliarde US-Dollar (genau 962 Millionen) nach Österreich.

Marshall-Plan - Unterschriftenseite

Hier zu sehen sind die Unterschiftenseite jenes Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit (Marshall-Plan) vom 2. Juli 1948 mit den Autographen von Außenminister Karl Gruber, Vizekanzler Adolf Schärf und dem US-Gesandten John George Erhardt sowie die von Bundeskanzler Leopold Figl ausgestellte Vollmacht zur Unterzeichnung des Abkommens.

Zitat: AdR, BKA/AA, Staatsurkunden, Wien 1948 Juli 2

Dieter Lautner

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