Selbstmordversuch im Gefangenenhaus 1798
Der vorliegende Akt wird im Bestand „Polizeihofstelle“ verwahrt, einem der Kernbestände des heutigen Allgemeinen Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchivs.Der Akt stellt hinsichtlich seiner Beilagen und seines Inhaltes eine Besonderheit dar.
Genannt wird in vorliegendem Akt ein Wiener Schminkfabrikant Perin, welcher bei seiner Abreise an der Mariahilferlinie angehalten und durchsucht wurde.Dabei wurde bei Perin ein verdächtiges Schreiben an den französischen General Bernadotte entdeckt. Aus diesem Grund wurde er festgehalten und zur einstweiligen Verwahrung ins Polizeihaus verbracht.Da Perin kein „Verbrecher“ im engeren Sinn war, gestattete man, dass der Häftling von seinem Sohn Besuche erhielt. Bei einem dieser Treffen muss es dann dem Sohn gelungen sein, dem Vater ein kleines Messer ins Gefängnis zu bringen.Mit diesem Messer hat sich der Häftling Perin Anfang August 1798 selbst im Bereich des Bauches verletzt. Da die Tat in der Nacht und unter der Bettdecke begangen wurde, konnte sie auch vom Wachpersonal nicht beobachtet oder gar verhindert werden.
Kaiser Franz II. merkte handschriftlich an, dass dieser Vorfall einen erneuten Beweis jener Nachsicht lieferte, mit welcher die Arrestanten im Polizeihaus bewacht würden.Bemerkenswert an diesem Akt, der aus der Anzeige des Vorfalls sowie aus einem Rapport zu diesem über diesen Vorfall besteht, ist die als Beilage erhalten gebliebene Tatwaffe.
Die Kompetenzen der Polizeihofstelle betrafen grundsätzlich die Sicherheit des Landesfürsten und seiner Untertanen bezüglich Person und Eigentum und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, wozu alsbald auch die Zensur zählte. Gerade diese sowie die Beobachtung von „Staatsfeinden“ wurden nun zu den wichtigsten Aufgaben der Polizeihofstelle. Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Polizeihofstelle zu jenem Werkzeug, das es Staatskanzler Metternich ermöglichen sollte, allfällige „revolutionäre“ Strömungen nicht nur auszuschalten, sondern schon im Keim zu ersticken. Die Ereignisse des Jahres 1848 beendeten die Existenz der Polizeihofstelle.
Die Akten der Polizeihofstelle wurden durch den Justizpalastbrand 1927 dezimiert. Damals ging ungefähr die Hälfte der Akten verloren. Die erhaltenen Archivalien sind zum Teil schwer beschädigt und können aus konservatorischen Gründen teilweise nicht ausgegeben werden.
Zitat: AVA, PHSt, Zl. 954 ex 1798
Roman-Hans Gröger
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