Friedensvertrag Saint-Germain - Karte der Abstimmungsgebiete in Kärnten
Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Er regelte die Auflösung der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns sowie die Friedensbedingungen für den neuen Staat.
Neben markanten Gebietsveränderungen (Wegfall der nun eigenständigen Republiken Ungarn und Tschechoslowakei, Verlust Südtirols, Istriens und des Kanaltals an Italien sowie der Untersteiermark an den neuen SHS-Staat, Anschluss des Burgenlandes an Österreich) wurde für die gemischtsprachige Region um Klagenfurt/Völkermarkt in Artikel 49 und 50 eine Volksabstimmung vorgeschrieben, die über die staatliche Zugehörigkeit der durch den SHS-Staat (das spätere Jugoslawien) beanspruchten überwiegend von Slowenen bewohnten Gebiete im Südosten Kärntens entscheiden sollte.
Das betroffene Gebiet wurde in zwei Zonen geteilt. Für die durch den SHS-Staat militärisch besetzte südliche Zone I wurde die Volksabstimmung für 10. Oktober 1920 angesetzt und im Falle eines Ergebnisses für den Anschluss an den SHS-Staat wäre auch in der unter österreichischer Kontrolle stehenden Zone II (mit überwiegend deutschsprachiger Bevölkerung) abgestimmt worden. Dazu kam es aber nicht, da 59,04 Prozent aller Stimmen in Zone I für Österreich votierten (auch rund 40 Prozent der „Kärntner Slowenen“ stimmten für Österreich).
Ausgestellt ist die Karte der Abstimmungsgebiete in Kärnten, die als eine von insgesamt 22 Beilagen der Vertragsabschrift, die Österreich überlassen wurde, angeschlossen ist. Das Original des Friedensvertrages wurde zunächst in Frankreich verwahrt und während des Zweiten Weltkrieges nach Berlin gebracht, wo sich seine Spur verliert. Es wird angenommen, dass es dort im Bombenkrieg vernichtet wurde.
Zitat: AdR, BKA/AA, Staatsurkunden, Alliierte Mächte 1919 September 10, Beilage 16
Dieter Lautner
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