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06.11.2009
Archivale des Monats (November 2009)

Adelsstand mit dem Ehrenwort „von“ und privilegium denominandi für Johann Christoph Friedrich Schiller, herzoglich sächsischer Hofrat

Kaiser Franz II. erhob am 7. September 1802 Johann Christoph Friedrich Schiller, der als Friedrich von Schiller in die Literaturgeschichte einging, in den Reichsadelsstand.

ADM1109

Bei Adelserhebungen werden üblicherweise die Verdienste des Antragstellers hervorgehoben. In diesem Fall beginnt die Aufzählung beim Vater, einem Offizier in den Diensten des Herzogs von Württemberg. Insbesondere seine Teilnahme am Siebenjährigen Krieg (1756-1763) wird hervorgehoben.

Als Meriten Johann Christoph Friedrich Schillers zählen seine Ausbildung an der Militärakademie zu Stuttgart und seine Professur in Jena, wo er „mit allgemeinem und seltenem Beifalle“ Vorlesungen über Geschichte hielt, angeführt.

Obwohl Schiller am Höhepunkt seiner Schaffensperiode stand, war sein literarisches Werk nicht ausschlaggebend für seine Erhebung in den Adelsstand, wie wir heute erwarten würden - ausdrückliche erwähnt wurden lediglich seine Gedichte. Sehr wohl fand hingegen die Anerkennung seines Werkes im Ausland, die Aufnahme in „ausländische Gelehrte Gesellschaften als Ehrenmitglied“ und sein Einfluss auf die deutsche Sprachentwicklung („dem geiste der deutschen Sprache neuen Schwung gegeben“) positive Würdigung.
Bedeutender für die Erhebung in den Adelsstand war weiters seine Heirat mit einer Dame „aus einem guten adeligen Hause“. Gemeint ist hier die im Akt gar nicht erwähnte Charlotte von Lengefeld.

Der Kaiser verlieh ihm kein neues Wappen, sondern jenes einer ausgestorbenen Familie gleichen Namens. Als Unterschied zum bisherigen Wappen versah er es mit einem spezifischen Symbol, indem er den über dem Schild aufliegenden Turnierhelm mit einem Dichterlorbeer bedeckte.

Dem Akt beigelegt sind eine Personalbeschreibung sowie eine Abschrift eines Antwortschreibens an den Herzog von Sachsen-Weimar, Karl August, dem eigentlichen Initiator der Adelserhebung. Aus diesem wird nachvollziehbar, wie die habsburgische Hochadministration eine derartige Angelegenheit behandelte. Das Ansuchen wurde von Graf Stadion, dem kaiserlichen Botschafter am preußischen Hof, mit dem Reichsvizekanzler Fürst Colloredo besprochen. Dieser stand der Angelegenheit positiv gegenüber und erhob keinen Einspruch. Man kam jedoch überein, den Reichsagenten des Herzogs von Weimar in Wien zu instruieren, sich persönlich um die Formalitäten zu kümmern.

Am 16. November 1802 konnte Schiller die Adelserhebung in Händen halten.

Zitat: AT-OeStA/AVA Adel RAA, Kt. 370, Johann Christoph Friedrich Schiller, 7. September 1802

Zdislava Röhsner

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