Mätresse, Juwelen und ein Graf
Dichtung und Wahrheit sind zwei Bereiche die manchmal gar nicht so einfach auseinanderzuhalten sind weil sie fast unauflöslich miteinander verwoben sein können. Dies trifft vor allem bei Prozessakten zu, die sich mit Unterhaltszahlungen beschäftigen. Das ist heute so und war auch vor dreihundert Jahren nicht anders, als von 1737-1763 vor dem Reichshofrat in Wien ein Prozess abgehandelt wurde, in dem eine verstoßene Mätresse von ihrem ehemaligen Geliebten, einem Grafen, mehr Unterhalt forderte.
Die Geschichte beginnt in Wertheim, einem Dorf zwischen Spessart und Odenwald, am Zusammenfluss von Main und Tauber. Marie Philippine Müller, eine Tochter aus bürgerlichem Hause, jedoch schon mit 13 Jahren Vollwaise geworden, beginnt mit dem Grafen Ludwig Moritz zu Löwenstein-Wertheim ein Techtelmechtel, das nicht ohne Folgen blieb. 1731 wird ihre Tochter Louise Marie geboren. Über die Vaterschaft gibt es keine Zweifel, weder jetzt noch später. Der Graf organisiert die Entbindung und kümmert sich auch sonst um sie – die Mutter jedoch will er nicht mehr sehen, obwohl er auch ihren Unterhalt bestreitet. Als Marie Müller mehr wollte, aber kein Gehör fand, wandte sie sich um Unterstützung nach ganz oben, an den Herzog von Württemberg und seinen Hoffaktor und Finanzberater Joseph Süß Oppenheimer, genannt Jud Süß. Der Oppenheimer war als galanter Kavalier bekannt und soll auch ihr näher gekommen sein. Als der Herzog überraschend starb, ging es auch mit Oppenheimer bergab. Der Jude musste als geeigneter Sündenbock für Alles, worunter die Württemberger zu Zeiten des Herzogs gelitten hatten, herhalten. In einem Prozess zum Tode verurteilt, baumelte seine Leiche noch sechs Jahre am Galgen – zur Abschreckung.
Solcherart ihrer hohen Unterstützung verlustig geworden, geht Marie nach Wien - denn über jedem Herzog steht der Kaiser. Im Herbst 1737 beginnt sie dort vor dem Reichshofrat einen Prozess gegen Graf Ludwig Moritz Löwenstein-Wertheim. Sie will eine Leibrente und beschuldigt ihn, sein Eheversprechen gebrochen zu haben.
Der Prozess dauert 26 Jahre. Kommissionen werden eingesetzt, Protokolle verfasst, Gutachten erstellt. Die Prozessunterlagen, die sich in der Oberen Registratur 733 des Reichshofrates befinden, umfassen nahezu 1400 Blätter. Darunter befindet sich auch ein beschlagnahmter Brief (Abbildung), mit einer besonderen Aktenbeilage: zwei Ohrringe aus dem Besitz von Marie Müller.
1741 stirbt Graf Ludwig Moritz, die Forderungen richten sich nun an seine Erben. Maries Anwalt geht aufs Ganze. Er fordert mehr als 43.000 Gulden, und zwar rückwirkenden Unterhalt, Entschädigung für Eheversprechen, Anteil am Erbe des Grafen. Aus alledem wird nichts. Marie, die alle diese Jahre in Wien wohnte, und sich als Madame à Löwenstein bezeichnete, nagt am Hungertuch. Nun ergeht ein Urteil: Kein Unterhalt, aber wegen der Armut der Klägerin sollen die Wertheimer Grafen ihr 200 Gulden auszahlen. Ihre Tochter Marie Louise war bereits 1751 verstorben. Nach Ende des Prozesses verliert sich ihre Spur.
Nach einer Metallanalyse durch die Österreichische Punzierungsanstalt enthalten die Fassungen der beiden Ohrringe massives Silber. Die Anhänger selbst bestehen jedoch nur aus farbigem Glas, wenngleich sie einen Feinschliff nach der Art des 18. Jahrhunderts aufweisen.
Zitat: AT-OeStA/HHStA RHR OR 733
Michael Göbl
Transkription
1735 Stuttgardtd. 17. August Windtholz C C 177
Madame
Gestern und heute bin unvermindert umb-geloffen, einen Advocaten auszusehen, derden Process übernehmen thäte, worzuzwar gleich Leuthe gefunden die umbsGellt selben übernemmen, aber sich wenigbekhümmern würden, was darin ausgericht werden möchte. Weil nun hier keiner anzutreffen, der einen Prozessam höchst preißlichen Reichshofrat zuführen gesehen oder gelernet. So kannauch keinen allhier - sondern wolltevielmehr anraten, man sollte trachtenHerrn Syndicum Saltzmann zuerfragen,/: als welcher nimmer in Durlach sondern inoder nahe bei Heilbronn wohnen w(ürde)und selbigen zugewinnen, dass der(selbe)dißen Prozess übernemen möge,
Er wissent dergleichen auß dem Fundamentverstehet, sondern auch einen Schwagerzurm Reichshofrat den großenVortheil vor anderen in Wien zu agierenhat, mashen vihl wo nicht alles andem gelegen, dass der Anfangund die erste Schrift ex fundamentoangegangen und zu Papier ge-bracht wird, welches der ganzen sachvihl nutzen oder Schaden, auch bälderzu End bringen im Gegentheilaber verzögern kann, wie diesenvon guthen Freunden ein beleuchtetworden, aber zu überschreiben vihlzu weitleurst wäre, zu geschweigendaß der Advocat dergl(eichen) Botschaften
Missliebig ansehen dürfte, mittler-weile remittiere die mir zuge-sandte Acten, wüntschen einen glück-lichen Success und Ausgang der Sachund beharre mit vihler estimeMadame
Votre tres humbleServiteurWiedholz
Stuttgardtd. 17. April 1735