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28.12.2009
Aus der Werkstatt der Forschung

Provenienzforschung und Kunstrückgabe in Österreich

Vortrag in der Reihe "Aus der Werkstatt der Forschung"

am Dienstag, den 16. März 2010
um 16:00 Uhr
im Haus-, Hof- und Staatsarchiv
Dachfoyer
Minoritenplatz 1
1010 Wien

Referent:
Mag. Eva Blimlinger

Anmeldung bitte an
stabpost@oesta.gv.at oder
Tel.: 01-79540-115

„…wesentlich mehr Fälle als angenommen“ lautet treffend der Titel des ersten Bandes der Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung.

Begonnen hat die neuerliche Diskussion um Rückstellungen und Entschädigung Ende 1997 mit der Beschlagnahme von Kunstwerken aus der Stiftung Leopold.

Am 9. Oktober 1997 wurde im Museum of Modern Art in New York die größte Schiele-Ausstellung eröffnet, die je in den USA gezeigt wurde: „Egon Schiele: the Leopold Collection, Vienna“. 152 Werke aus der Stiftung Leopold waren bis zum 4. Jänner 1998 zu sehen. Am 24. Dezember beschuldigt die New York Times den österreichischen Kunstsammler, in seiner Sammlung Bilder „mit schwieriger Vergangenheit“ zu haben. Leopold sprach in einer ersten Reaktion von „Lügen von A bis Z“. Er wies alle Vorwürfe zurück.

Dieses Ereignis führte im Februar 1998 – also noch vor der so genannten Washingtoner Erklärung – zur Einrichtung einer Kommission für Provenienzforschung, die einschlägige Kunstgegenstände oder auch Bücher im Eigentum des Bundes auffinden sollte. Der nächste Schritt war dann die Erlassung des Kunstrückgabegesetzes. Dies bildete neben anderen Ereignissen (zB. drohende Klagen gegen österreichische Unternehmen) auch die Initialzündung für die Einrichtung der Österreichischen Historikerkommission, die von 1998 bis 2003 forschte und einen umfassenden Bericht ablieferte.

Sie befasste sich allerdings nicht speziell mit der Entziehung und Rückgabe von Kunstgegenständen, sondern untersuchte in allgemeiner Form den Vermögensentzug während der NS-Herrschaft in Österreich und die Rückstellung und Entschädigung nach 1945.

In der Kommission für Provenienzforschung – zunächst war an zwei oder drei Jahre gedacht – werden nun seit 1998 alle Objekte, die sich in den Bundesmuseen und Sammlungen befinden systematisch untersucht. Durch die Novelle des Kunstrückgabegesetzes wurde der Anwendungsbereich auf Kulturgut im unmittelbaren Eigentum des Bundes erweitert – dazu zählen unter anderem auch die Bestände des Österreichischen Staatsarchivs.

Der Vortrag wird sich den wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen der Provenienzforschung der letzten Jahre widmen. Darüberhinaus werden Perspektiven für zukünftige Forschungen vorgestellt.

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