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Neuerscheinung

Die Studie „Das Ende für Schwert und Galgen“ ist der erste Rekonstruktionsversuch der Gesetzgebungsvorgänge, der Rezeption und der gerichtlichen Anwendung – inklusive der dabei auftretenden Probleme – des Josephinischen Strafgesetzes von 1787.

Sonderband elf

Den hauptsächlichen Grund für den am 2. Februar 1781 ergangenen kaiserlichen Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Kriminalgesetzes stellte die Verminderung der im geltenden Recht, der Constitutio Criminalis Theresiana, für 42 Delikte vorgesehen Todesstrafe dar. Die Jahre des Entstehungsprozesses der neuen materiellen Strafnormen, des Strafverfahrens und der staatlichen Kriminalgerichte, 1781 bis 1786, waren geprägt durch das inhaltliche Aushandeln der Normen zwischen Kaiser und Gesetzgebungsgremien wie auch durch die Ausweitung der Entscheidungsfindung auf weitere Hofstellen und dezentrale Appellationsgerichte. Entscheidende kaiserliche Eingriffe erfolgten indes auch gegen die Meinungen der involvierten Juristen. Joseph II. verfolgte mit aller Konsequenz die Umsetzung seiner utilitaristisch orientierten Strafzwecküberlegungen, die er durch drakonische Strafen und deren ostentative Ausgestaltung zu realisieren suchte. Das schließlich am 2. April 1787 veröffentlichte „Allgemeine Gesetz über Verbrechen, und derselben Bestrafung“ sah – mit Ausnahme des Standrechts – die Todesstrafe nominell nicht mehr vor, doch wurde rasch klar, dass durch den Vollzug der schweren Kerkerersatzstrafen und der Sanktion des Schiffzugs in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, als in den Jahrzehnten davor durch Hinrichtungen. Auch wurde die Todesstrafe 1788 durch das Verfahrensrecht, die „Allgemeine Kriminal= Gerichtsordnung“, unter der Bedingung, dass es die besonderen Zeitumständen erfordern würden, auf dem Umweg der Übernahme des Standrechts für Zivilpersonen wieder eingeführt. Somit erweist sich, dass die bis dato von der Rechtsgeschichte besonders (positiv) hervorgehobene Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. bei einem genaueren Quellenstudium höchst fragwürdig erscheint. Der Autor Dr. Gerhard Ammerer ist Historiker und Professor an der Universität Salzburg.

Die „Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs“ sind zu beziehen über:

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