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01.06.2010
Archivale des Monats (Juni 2010)

Waffenstillstand zwischen Kaiser Ferdinand I. und Sultan Süleyman I.
Konstantinopel, 2. August 1562

Waffenstillstand 2.8.1562

Im Jahre 1547 war erstmals ein auf fünf Jahre befristeter Waffenstillstand zwischen Habsburgern und Osmanen in schriftlicher Form vereinbart worden. Dieses Abkommen wurde aber bereits 1551 gebrochen, als der versprochene „Tribut“ von 30.000 Dukaten ausblieb und gleichzeitig habsburgische Truppen in Siebenbürgen einmarschierten, worauf der habsburgische Resident an der Pforte, Malvezzi als Geisel im Gefängnis Yedi kule („Sieben Türme“) eingekerkert wurde.

Seinem Nachfolger, dem Gesandten Ogier Ghislain de Busbecq, einem gelehrten Humanisten, gelang 1559 zwar eine Erneuerung des Abkommens, die Ferdinand I. wegen inhaltlicher Differenzen freilich nicht angenommen hat. Erst nach weiteren langwierigen Verhandlungen erreichte Busbecq im Sommer 1562 eine Verlängerung des Waffenstillstands, der diesmal mit acht Jahren befristet wurde.

Bei dieser Urkunde handelt es sich um die älteste Ratifikation, welche in osmanisch-türkischer Sprache im Österreichischen Staatsarchiv erhalten geblieben ist. Mit diesem Waffenstillstand wurde ausdrücklich das Abkommen von 1547 erneuert, indem nämlich festgelegt wurde, dass eine der beiden ausständigen Tributraten nachträglich zu entsenden sei.

Auch der Vertrag von 1562 wurde noch vor seinem Auslaufen gebrochen, dieses Mal durch Sultan Süleyman I., der 1566 an der Spitze seiner Truppen nach Ungarn zog, um die Festung Szigetvár, Ausgangsort zahlreicher Einfälle auf osmanisches Territorium, zu erobern. Er sollte die Einnahme freilich nicht mehr erleben, sein Tod im Feldlager wurde jedoch vor der eigenen Armee geheim gehalten, um die kurz bevor stehende Eroberung nicht zu gefährden.

Zitat: AT-OeStA/HHStA Türkische Urkunden, 1562 VIII 2

Ernst Petritsch

Deutsche Übersetzung (PDF 71 kB)

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