Krainische Landesprivilegien 1338-1736
Eine Ausstellung des Archivs der Republik Slowenien im Österreichischen Staatsarchiv
9. September bis 28. November 2010
Österreichisches StaatsarchivNottendorfer Gasse 21030 Wien
Montag - Freitag 9:00 bis 16:00 UhrMittwoch 9:00 bis 18:00 Uhr
Feiertags geschlossen
Eintritt frei
Die Ausstellung Krainische Landesprivilegien (Landhandfesten) 1338-1736 wurde vom Archiv der Republik Slowenien erstmals im Frühjahr 2008 in Ljubljana präsentiert. Im Zentrum der Ausstellung stehen Kopien von Originalurkunden, mit denen die Landesfürsten dem Landesadel und den Landständen in Krain, in der Slowenischen Mark und Möttling und in Istrien ihre Rechte und Privilegien bestätigt haben. Darüber hinaus vermitteln zusätzlich eingesetzte Schautafeln in Wort und Bild eine Vorstellung vom zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang der ausgestellten Urkunden.
Nach 970 als Mark fassbar, 1335 endgültig von den Habsburgern gewonnen, bildete Krain mit Steiermark und Kärnten einen der drei großen Teile der innerösterreichischen Ländergruppe. Wie auch in anderen habsburgischen Ländern versammelten sich seit dem Ende des Mittelalters die Landstände (hohe Geistlichkeit, hoher und niederer Adel, Vertreter der Städte) auf den Landtagen, um die Steuerforderungen des Landesfürsten zu behandeln und ihre politischen Anliegen vorzubringen. Im 16. Jahrhundert entstand auf diese Weise ein kompletter ständischer Verwaltungsapparat neben der landesfürstlichen Verwaltung.
Unter dem Ausdruck Landhandfeste kann einerseits ein einzelnes adliges Landesprivileg gemeint sein, andererseits aber auch die Gesamtheit der die landständische Verfassung bildenden Privilegien, zu deren Achtung sich der jeweilige Landesfürst bei der Erbhuldigung verpflichtete. Diese Bestätigung der alten Privilegien erfolgte durch Abschrift der bestätigten Urkunden mitsamt den Bestätigungsklauseln, wodurch in Krain – wie auch in Steiermark und Kärnten – das Landesrecht in typischer Form festgeschrieben wurde.
Aus dem zu Beginn der Neuzeit entstandenen politisch-religiösen Gegensatz von Landesfürst und Landständen gingen im Zuge der Gegenreformation schließlich die Herrscher aus dem Hause Österreich als absolutistische Sieger hervor. Im Jahre 1628, nach der totalen Niederlage der protestantischen Ständemacht in Böhmen, verwies Kaiser Ferdinand II. alle evangelischen Adeligen Krains, die nicht zum katholischen Glauben übertraten, aus dem Lande. Die Schaffung einer „Repräsentation und Kammer“ als Regierungsstelle des Monarchen und die administrative Einteilung in drei Kreise mit Kreisämtern in Laibach, Rudolfswert und Adelsberg unter Maria Theresia bedeuteten für die Selbständigkeit des Landes weitere Einbußen. Im Revolutionsjahr 1848 wählte Krain zwar Abgeordnete für den Wiener Reichstag und für die Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt, doch erst nach dem Ende des Neoabsolutismus erlangte das Land wieder ein gewisses politisches Eigengewicht.
Mit dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie im Jahre 1918 zerriß die politische Zugehörigkeit Krains zu Österreich. Krain ist seit Ende des 2. Weltkriegs Teil der Republik Slowenien.
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