Allgemein Die letzte öffentliche Hinrichtung in Wien am 30. Mai 1868

Archivale des Monats Mai 2018

Die Todesstrafe durch den Strang galt laut Strafgesetz von 1852 (RGBl. 1852/117) noch für die Verbrechen des Hochverrates, des Mordes, des räuberischen Totschlags sowie Beschädigung fremden Eigentums oder Brandlegung mit vorhersagbarer Todesfolge eines Menschen, doch wurden die meisten Verurteilten von Kaiser Franz Josef I. begnadigt, und die Todesstrafe in eine zumeist schwere Kerkerstrafe umgewandelt.

Zusammenstellungen der von seiner Majestät in den Jahren 1868 bis 1876 resolvierten, aus Anlass von geschöpften Todesurteilen erstatteten alleruntertänigsten Vorträgen zeigen, dass von 559 ausgesprochenen Todesurteilen in diesen Jahren nur vierzehn tatsächlich vollzogen wurden.

Eine war die vollstreckte Todesstrafe an Georg Ratkay wegen meuchlerischen Raubmordes am 30. Mai 1868. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Wien am Wienerberg bei der so genannten Spinnerin am Kreuz. Laut zeitgenössischen Pressemeldungen kam es bei dieser Hinrichtung zu tumultartigen Szenen. Der Weg vom Landesgerichtsgebäude bis zum Richtplatz war schon Stunden vor der angesetzten Hinrichtung überfüllt mit Menschenmassen. Für Plätze mit besserer Sicht sollen Eintrittsgelder verlangt und sogar ein vorübergehendes "Galgenwirtshaus" errichtet worden sein. Der Wagen mit Georg Ratkay kam schließlich nur mühsam und unter Einsatz von Militär und Polizei voran.

In den Jahren 1868 bis 1873 gab es noch sechs öffentliche Hinrichtungen, und zwar jeweils eine in Oberösterreich, Kärnten, Niederösterreich und Böhmen sowie zwei in Galizien. Diese waren jedoch nicht zu einem solchen Spektakel ausgeartet wie jene Georg Ratkays.

Mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung 1873 (RGBl. 1873/119) hatten Hinrichtungen nicht mehr öffentlich statt zu finden. Der betreffende § 404 lautet: "Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgt innerhalb der Mauern des Gefangenhauses oder in einem anderen umschlossenen Raume in Gegenwart einer Gerichtscommission […] dann des Staatsanwaltes, eines Gerichtsarztes und des den Verurtheilten begleitenden Seelsorger." Die erste im Hof des Wiener Landesgerichtsgebäudes durchgeführte Hinrichtung war jene an Heinrich Francesconi, der am 16. Dezember 1876 wegen meuchlerischen Raubmordes durch den Strang hingerichtet wurde.

Nicole Placz-Schuller

Signatur:
AT-OeStA/AVA Justiz JM Allgemein Todesstrafe I J I/14a Post 31/3: Zusammenstellung für das Jahr 1868
AT-OeStA/AVA Justiz JM Allgemein Sig 6 A 3363: Strafakt Georg Ratkay 1868
AT-OeStA/AVA Justiz JM Allgemein Sig 6 A 3341: Strafakt Heinrich Francesconi 1876