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Archivalienschutz

Das Österreichische Staatsarchiv ist die für den Schutz von Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz zuständige Denkmalschutzbehörde und entscheidet im Sinne der Erhaltung des nationalen Kulturgutes sowohl über die Unterschutzstellung als auch über den Schutz vor widerrechtlicher Verbringung ins Ausland. Das Referat für Archivalienschutz in der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs nimmt alle Agenden hinsichtlich der Unterschutzstellung und der Ausfuhr von Archivgut wahr. Dazu gehört die Bearbeitung von Ansuchen um Bewilligung endgültiger Ausfuhr von Objekten, zum Beispiel aus dem Kunsthandel oder dem Besitz von Privatpersonen, sowie von Ansuchen zur temporären Ausfuhr zu Ausstellungen, für Restaurierungen und andere Zwecke. Die Rückkehr nur vorübergehend ausgeführter Kulturgüter wird ebenso kontrolliert wie im Anlassfall ihr Erhaltungszustand.

Im Referat erfolgt die eingehende Überprüfung von Auktionsware hinsichtlich ihrer Bedeutung für den heimischen Archivbestand, um bereits vor einer Auktion die Käufer über Ausfuhrverbote informieren zu können. Gegebenenfalls wird für historisch und/oder kulturgeschichtlich herausragende Objekte ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet, das deren dauerhaften Verbleib in Österreich sichern soll. Das Referat ist auch zuständig für Verfahren zur Rückführung illegal über die Grenze verbrachter Kulturgüter, dies betrifft sowohl die Rückholung eigener Kulturgüter ins Inland als auch die Rückbringung ausländischer Kulturgüter in das jeweilige Herkunftsland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieses Referats stehen auch den Besitzerinnen und Besitzern der in Österreich befindlichen und unter Schutz stehenden Archive und Archivalien beratend zur Seite.

Anträge für die befristete oder unbefristete Ausfuhr von Archivalien sind an die Generaldirektion zu richten. Als Hilfestellung werden folgende Antragsformulare zur Verfügung gestellt:

Ausfuhrgenehmigungen