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Über die Gründung der „Mutter aller Marinestiftungen“

Archivale des Monats Mai 2022

Vor 170 Jahren wurde mit der Kaiserin Maria-Anna Marineinvalidenstiftung die erste derartige karitative Organisation der k.k. Kriegsmarine aus der Taufe gehoben. Das Transkript finden Sie unterhalb des Textes.

Vor genau 170 Jahren wurde mit der Kaiserin Maria-Anna Marineinvalidenstiftung eine karitative Einrichtung der k.k. Kriegsmarine aus der Taufe gehoben, deren Organisationsform Schule machte. Selbstverständlich gab es bereits davor Fonds, die z.B. Schulplätze auf der Marineakademie finanzierten, doch die Kaiserin Maria-Anna Stiftung orientierte sich in Gestaltung und Form an den zeitgenössischen großen Heeresstiftungen. Damit wurde der Grundstein für weitere derartige Einrichtungen bei der Marine gelegt.

Das traurige Ereignis, des am 4. März 1852 durch eine Kesselexplosion in der Adria gesunkenen Kriegsdampfers Maria-Anna in der Adria, erweckte im jungen Kaiser Franz-Joseph den Wunsch, etwas für die Hinterbliebenen, der 82 verunglückten Besatzungsmitglieder, zu erwirken. Neben einer vom Kriegsministerium gestarteten einmaligen Kollekte, ergriff der damalige provisorische Marinekommandant Franz Emil Lorenz Graf von Wimpffen die Initiative: Er startete am 22. März 1852 einen Aufruf innerhalb der Kriegsmarine, worin er bereits die Rahmenbedingungen einer mildtätigen Stelle absteckte und sodann eine prinzipielle Genehmigung für deren Schaffung vom Staatsoberhaupt erbat. Dies tat der Monarch am 10. April durch seine prinzipielle Genehmigung.

Nachdem die Gattin des ehemaligen Kaisers Ferdinand I., Maria-Anna, Ende April nicht nur das Protektorat mitsamt der Zustimmung zur Verwendung ihres Namens zugesagt hatte, sondern sogar den Startbetrag von 1000 Gulden aus ihrer Privatschatulle zusagte, konnte mit 2. Mai 1852 diese humanitäre Einrichtung ins Leben gerufen werden. Allerdings sollte es noch drei Monate dauern, bis aufgrund von kleineren Querelen mit dem Kriegsministerium dieses Projekt mit der allerhöchsten Entschließung des Kaisers für die Stiftungsstatuten seinen formalen Abschluss fand.

Durch Unglück erwerbsunfähig gewordenen Seeleuten oder deren Familien wurde eine Unterstützung gewährt. Das Transkript finden Sie unterhalb des Textes.


 

Auf diesem Wege wurde durch Unglück erwerbsunfähig gewordenen Seeleuten oder deren Familien eine Unterstützung gewährt. Die Gelder waren dabei nur als Subsistenzverbesserung und nicht als Aushilfskassa gedacht. Eine solche konnte einmalig oder auf unbestimmte Dauer zuerkannt werden. Primär anspruchsberechtigt waren die Mannschaft vom Oberbootsmann und Feldwebel abwärts und erst sekundär Offiziere, Beamte sowie verwandte Chargen. Der Stiftungsfond sollte über Spenden aus Bevölkerung und Marine gespeist werden. Zusätzlich veranlagte der Fond sein Geld u.a. in Staatsanleihen, um aus den Zinserträgen und keinesfalls aus dem Stammkapital, die Auszahlungen begleichen zu können.

Die Dimension dieser humanitären Insitution war weitreichend. Die rechtliche Grundlage sowie die Organisationsform waren so formidabel, dass sich spätere, ähnlich gelagerte Stiftungen an ihr orientierten und sogar dem Komitee fast alle weiteren derartigen Fonds zur Verwaltung übertrugen. So vermehrte sich über die Jahre die Anzahl an Hilfsprojekten, wenn auch die Kaiserin Maria-Anna Stiftung die größte und bedeutendste innerhalb der Marine blieb.

Transkript des Akts (PDF, 134 KB)

Harald Fiedler
Signatur: ÖStA/KA, AhOB, MKSM, HR 1852, Kt. 64, Zl. 4794