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Ödenburger Protokoll

Das Ödenburger Protokoll sprach "Deutsch-Westungarn" Österreich zu. Das Ringen um das Gebiet war damit aber nicht beendet. 

Archivale des Monats Oktober 2021

Das zwischen der von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs eingesetzten Interalliierten Militärkommission und Ungarn abgeschlossene Ödenburger Protokoll vom 3. Oktober 1921 war nach den Friedensverträgen von Saint Germain für Österreich (10. September 1919) und Trianon für Ungarn (4. Juni 1920) bereits das dritte Vertragswerk, welches „Deutsch-Westungarn“, das heutige Burgenland, Österreich zusprach.

Das Protokoll hatte die Übergabe dieses ursprünglich zur ungarischen Reichshälfte gehörenden Gebietes an die Kommission zum Inhalt, de facto war das lange Ringen darum aber immer noch nicht beendet, denn ungarische Freischärler zogen sich nach wie vor nicht zurück und riefen bereits am Tag danach in Oberwart den Staat „Leitha-Banschaft“ (Latjabánsák) aus. Ungarn beugte sich dem internationalen Druck, zog seine Unterstützung der Banschaft zurück, erreichte aber in von Italien initiierten Verhandlungen in Venedig, die vertraglich in einem Protokoll am 13. Oktober 1921 festgeschrieben wurden, eine Volksabstimmung der Bevölkerung von Ödenburg und acht umliegender Gemeinden über die weitere staatliche Zugehörigkeit dieses Teils.

Während der Rest des Burgenlandes am 5. Dezember 1921 offiziell an Österreich übergeben wurde, ging das noch strittige Gebiet nach den Abstimmungen am 14. Dezember in der Stadt (72,8 Prozent pro Ungarn) und zwei Tage später in den Gemeinden (54,6 Prozent pro Österreich) an Ungarn. Laut der im Protokoll von Venedig vereinbarten Addition der Stimmen ergab das ein Ergebnis von 65,1 zu 34,9 Prozent. Das als burgenländische Hauptstadt vorgesehene Ödenburg wurde damit mit Jahresbeginn 1922 als Sopron ungarisch.

Dieter Lautner
Signatur: ÖSTA/ADR, Staatsurkunden, Ungarn 3.10.1921