„Das Ganze vollkommen wertlos“ – eine „Nationalhymne aller Deutschen“
Archivale des Monats Mai 2026
Als die österreichisch-ungarische Monarchie zerfiel, übernahm die Provisorische Nationalversammlung, die am 21. Oktober 1918 zu ihrer ersten Sitzung zusammentrat, das politische Ruder im neuen Staat „Deutschösterreich“. Als Vollzugsorgan der Nationalversammlung fungierte der aus ihrer Mitte gebildete „Deutschösterreichische Staatsrat“, an dessen Spitze das „Geschäftsführende Staatsratsdirektorium“ stand. Dieses Gremium setzte sich aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung, dem Staatskanzler sowie dem Staatsnotar zusammen und nahm kollektiv staatsoberhauptähnliche Funktionen wahr.
Am 26. Februar 1919 teilte Präsident Karl Seitz in der 24. Sitzung des Direktoriums mit, dass der Komponist Eduard Kolbe ihm eine „Nationalhymne aller Deutschen“ übergeben hatte. Beim erstmaligen Zusammentritt der am 16. Februar gewählten Konstituierenden Nationalversammlung – ihre erste Sitzung war für den 4. März 1919 terminiert – sollte diese Hymne, so Kolbes Bitte, erklingen.
Ob Kolbe die Hoffnung hegte, seine Hymne könne Chancen auf Verwendung als Nationalhymne der Republik (Deutsch-)Österreich haben, dokumentiert der diesbezügliche Akt nicht explizit. Die Bezeichnung des Werks legt aber einen entsprechenden Anspruch zumindest nahe. Wohlgemerkt enthielt der Liedtext der gedruckten Partitur auch die Anmerkung, dass nach dem „Anschluß […] an Deutschland“ an Stelle von „Deutschösterreich“ die Bezeichnung „Großdeutschland“ zu singen sei. Grundsätzlich war die Frage einer neuen Nationalhymne zu jenem Zeitpunkt noch ungelöst. Die alte Kaiserhymne zur Kaiserlied-Melodie Joseph Haydns war aus naheliegenden Gründen nicht mehr opportun. In Kolbes Fall beschloss das Staatsratsdirektorium jedenfalls, die Partitur zur „Ueberprüfung ihres künstlerischen Wertes“ an das Staatsamt für Unterricht weiterzuleiten. Zugleich wurde festgehalten, dass man das Werk zwar am 4. März nicht einsetzen wolle, möglicherweise aber bei anderweitigen zukünftigen Gelegenheiten.
Das erwähnte Staatsamt legte die Hymne daraufhin dem Komponisten und Professor an der Akademie für Musik und darstellende Kunst Carl Prohaska – nach dem 1959 der Carl Prohaska-Platz im 10. Wiener Gemeindebezirk benannt wurde – zur Beurteilung vor. Prohaskas bündiges Gutachten vom 19. März 1919 ließ keine Fragen offen. Der Text sei „glatt und belanglos“ und „nicht einmal sprachlich korrekt“, die Musik „banal und ganz schwunglos“, der Chorsatz „handwerksmässig“. Sein Fazit: „Das Ganze vollkommen wertlos.“ Damit war jegliche Verwertung der Hymne im staatlichen Rahmen vom Tisch, und die Staatskanzlei, der das Staatsamt das Gutachten übermittelt hatte, zog einen Schlussstrich: „Ad acta!“
Ein etwas erfolgreicherer Versuch sollte die im Folgejahr von Karl Renner persönlich getextete Renner-Kienzl-Hymne („Deutschösterreich, du herrliches Land“) werden, die sich aber letztendlich keiner breiten Beliebtheit erfreuen konnte. Erst im Jahr 1929 folgte ihr die Kernstock-Hymne („Sei gesegnet ohne Ende“), wieder zur Kaiserlied-Melodie Haydns gesungen, die sodann bis 1938 als Bundeshymne in Verwendung stand.
Stefan Semotan
Signatur:
AT-OeStA, AdR, StK, GZl. 900/2/1920, Entwurf einer Nationalhymne aller Deutschen durch Eduard Kolbe
Literatur:
Gertrude Enderle-Burcel/Hanns Haas/Wolfgang Mueller/Stefan Semotan (Hg.), Der Österreichische Staatsrat. Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsdirektoriums 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919. Band 3: 13. Dezember 1918 bis 11. März 1919. Bearbeitung: Stefan Semotan, Wien 2025, 646