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Eine Währungsunion für das Heilige Römische Reich

Archivale des Monats April 2021

Die Abbildungen mit dem Reichsadler und dem Nennwert hatten an die Vorderseite des Reichs­talers zu zieren, während die Münzherren auf der Rückseite ihr eigenes Wappen anbringen konnten.

Schon lange vor der Einführung des Euro fanden im europäischen Raum Überlegungen zu einer Währungsunion statt. Mit der Reichsmünzordnung unternahm Kaiser Karl V. bereits 1551 den Ver­such, die monetäre Vielfalt im Heiligen Römischen Reich zu vereinheitlichen. Es sollte erstmals eine ge­meinsame Reichswährung, die „gemeine reichsmuntz“, geschaffen werden. Bis dahin gab es im Reich zahlreiche Regionalwährungen, denn die verschiedenen Territorialherren verfügten über das Privileg, ihre eigenen Münzen zu prägen. Ihren Beginn nahm die Reichsmünzordnung 1549 auf zwei Münztagen in Speyer. Dort wurde unter Mitarbeit von Experten ein Entwurf ausgearbeitet, der den Nennwert und Edelmetallgehalt der Münzen festlegte, die dann im gesamten Reich als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden sollten. Nichtsdestotrotz blieben die Regionalwährungen vor allem für den täglichen Gebrauch erlaubt.

Die Reichsmünzordnung hatte zwei Ziele: einerseits die Förderung des überregionalen Handels von Waren und andererseits die Eindämmung des florierenden Handels mit Münzen. Im 16. Jahrhundert waren der Import und die Einschmelzung von „guten“ Münzen, also Münzen mit vollwertigem Edel­metallgehalt, und die daran anschließende Umprägung in andere Münzsorten mit geringerem Me­tallgehalt eine gängige Praxis. Dies führte unweigerlich zu einem Verfall einzelner Regionalwährun­gen, da die Umprägung des vollhaltigen Geldes mit einer Überbewertung der aus ihm hergestellten geringhaltigen und damit „schlechten“ Münzen einherging. Obwohl es nicht wenige Profiteure dieses sogenannten „Münzbrechens“ gab, hatten die Münzherren aufgrund der allgegenwärtigen Gefahr, dass die eigenen Währungsnachbarn noch geringhaltigeres Geld als man selbst in Umlauf bringen könnten, Interesse an einer gemeinsamen Reichswährung.

Die Reichsmünzordnung hatte zwei Ziele: einerseits die Förderung des überregionalen Handels von Waren und andererseits die Eindämmung des florierenden Handels mit Münzen. Im 16. Jahrhundert waren der Import und die Einschmelzung von Münzen mit vollwertigem Edel­metallgehalt und die daran anschließende Umprägung in andere Münzsorten mit geringerem Me­tallgehalt eine gängige Praxis.

Der ausgearbeitete Entwurf der Speyrer Münzverhandlungen legte den Wert eines Reichsguldens schließlich auf 72 Kreuzer fest und wurde auf dem nächstfolgenden Reichstag in Augsburg beinahe unverändert übernommen. Nach einer angeordneten Bewertung der einzelnen Regionalwährun­gen (Valvation) erschien die Reichsmünzordnung am 28. Juli 1551 im Druck. Teil der Ordnung ist eine Abbildung der verschiedenen Münzsorten des Reichstalers, dessen federgezeichneten Entwurf die Archivalie des Monats zeigt. In der Ordnung heißt es dazu: „Wie aber vorgestellte Sorten oder Stuck der Müntzen in irem zirckel, circumferentz, brait, grösse, klaine, dem gebreg, umbschrifft und jarzal außberait werden sollen, wirdet hieunden bey endt dises unsers Edicts außtruckenlich angezaigt.“

Die Abbildungen mit dem Reichsadler und dem Nennwert hatten von nun an die Vorderseite des Reichs­talers zu zieren, während die Münzherren auf der Rückseite ihr eigenes Wappen anbringen konnten. Eine Ausnahme machte Kaiser Karl V. für seinen Bruder Ferdinand I., der seine bisherige Prägung mit einer kleinen Modifikation behalten durfte. Allerdings kamen von den neuen Reichsmünzen verhältnis­mäßig wenige im Umlauf, da bereits 1551 nur einzelne Reichsstände den Reichsgulden prägten und die Reichsmünzordnung letztlich am Widerstand der rheinischen Kurfürsten scheiterte.

Sonja Donabaum

Signatur:
HHStA RHR Miscellanea Münzwesen 2-13 (Entwurf des Reichsguldens)
HHStA RHR Miscellanea Münzwesen 2-6 (Reichsmünzordnung)