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Der "Glöckel-Erlass" Archivale des Monats September 2019

Der "Glöckel-Erlass" vom 10. April 1919 untersagte, ausgehend vom Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, jeden Zwang zur Teilnahme an religiösen Übungen (Schulgottesdienste und -beichten usw.).

Dieser Erlass hob die Verpflichtung der Lehrer zur Beaufsichtigung der Schüler bei religiösen Übungen auf und beseitigte die Notwendigkeit, die Teilnahme an solchen Übungen bei der Notengebung zu berücksichtigen. Damit schuf sich Otto Glöckel erbitterte Gegner, die seine Schulreform als Ganzes ablehnten.

Glöck-Erlass (Ausschnitt) © Oesta

Die Schulpolitik der Ersten Republik war geprägt durch das Ringen unversöhnlicher politischer Kräfte. Auf Seite der Sozialdemokratie stand der Schulreformer Otto Glöckel (1874-1935), ein ausgebildeter Lehrer, den der Wiener Bürgermeister Karl Lueger wegen seiner politischen Gesinnung 1897 aus dem Schuldienst entließ. Ab 1907 war Glöckel Reichsratsabgeordneter und wurde schließlich im Zuge seiner politischen Laufbahn Mitglied der ersten Staatsregierung in der Ersten Republik. Nach den Wahlen am 16. Februar 1919 wurde Otto Glöckel Unterstaatssekretär des Unterrichtsamtes und damit als Leiter der obersten Schulbehörde de facto Unterrichtsminister (15.03.1919 – 22.10.1920). Nach dem Regierungswechsel 1920 verlagerte sich Glöckels Tätigkeitsfeld als Schulreformer auf Wien, Nationalratsabgeordneter blieb er bis 1934. Der Februaraufstand 1934, an dem Otto Glöckel nicht beteiligt war, hatte für ihn mit der vorübergehenden Internierung im Anhaltelager Wöllersdorf weitreichende gesundheitliche Folgen. Er verstarb wenige Monate nach seiner Entlassung.

Die Schulreform Glöckels zielte auf Chancengleichheit sowie begabungsadäquate, individuelle Förderung und soziale Integration ab. Einen wesentlichen Punkt seiner Bestrebungen stellte die völlige Entkonfessionalisierung der Schule dar, die Otto Glöckel nicht nur aus parteipolitischen Beweggründen sondern auch seinen fachlichen und persönlichen Überzeugungen nach erreichen wollte.

Die Ablehnung der Glöckelschen Schulreform vor allem kirchlicher Kreise hängt weniger mit ihren sachlichen Inhalten zusammen als mit der angestrebten Entkonfessionalisierung, die mit den Ansprüchen der Kirche in Bezug auf die Schule nicht vereinbar war. Im überhitzten politischen Klima der Ersten Republik wurde durch die Vermengung fachlicher Inhalte der Schulreform mit kulturpolitischen Zielen sachorientierten Lösungen entgegengewirkt und der pädagogische Wert der Glöckelschen Schulreform trat in den Hintergrund.

Der in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Glöckel-Erlass wurde 1933 unter der Regierung von Engelbert Dollfuß wieder aufgehoben.

Susanne Kühberger

Signatur:

AT-OeStA/AVA, Unterricht-Präs., Ktn. 576, Zl. 950/1919

Literatur:

Olechowski, Richard: Schulpolitik. In: Weinzierl, Erika – Skalnik, Kurt (Hrsg.): Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik. Bd. 2. Graz-Wien-Köln 1983, S. 589-607