Der UNO-Beitritt Österreichs 1955
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bemühte sich die wiedererrichtete Republik Österreich von Beginn an um die Mitarbeit in internationalen Organisationen. Vor allem von der Mitgliedschaft bei den als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes im Jahr 1946 gegründeten Vereinten Nationen (United Nations) versprach man sich eine internationale Aufwertung und vor allem Unterstützung beim Streben nach Unabhängigkeit. Nach dem Zustandekommen des Zweiten Kontrollabkommens im Juni 1946, wodurch eine gewisse Souveränität in außenpolitischen Fragen hergestellt wurde, übermittelte Österreich im Juli dieses Jahres offiziell den Aufnahmeantrag, der aber vor allem am Veto der Sowjetunion im Sicherheitsrat scheiterte. Die Verknüpfung mit dem noch nicht vorhandenen Staatsvertrag verhinderte die Mitgliedschaft. In den Folgejahren blieb dies nicht der einzige Grund, denn der Kalte Krieg verzögerte neben der Aufnahme Österreichs auch die einer Reihe weiterer Staaten. Dass es auch am Aufnahmeverfahren lag, zeigt der Umstand, dass die Mitgliedschaft in Sonderorganisationen (als Beispiele seien WHO und UNESCO genannt, wo Österreich 1948 Mitglied wurde) auch zu dieser Zeit bereits möglich war. Diesbezüglich hatten die fünf Mitglieder des Sicherheitsrates kein Vetorecht. Im Jahr 1955 änderten sich schließlich die Rahmenbedingungen. Die sich etwas entspannende weltpolitische Situation, die auch den Abschluss des Staatsvertrags am 15. Mai 1955 ermöglichte, führte dazu, dass Österreich gemeinsam mit 15 weiteren Ländern nach Beschluss der X. Generalversammlung am 14. Dezember 1955 als 70. Vollmitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen wurde.
Nach der Gewährung eines Beobachters ab 1947 und einer Beobachtermission ab 1953 nahm die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen beim Hauptsitz in New York schließlich im März 1956 ihre Tätigkeit auf. Die aktive Mitarbeit begann erst mit der XI. Generalversammlung, bei der Außenminister Leopold Figl am 13. November 1956 eine Antrittsrede hielt.
Anlässlich des 70. Jahrestags des UNO-Beitritts werden ein Telegramm von Kurt Waldheim, damals Mitglied der österreichischen Delegation bei der X. Generalversammlung, vom 14. Dezember 1955, in dem die Aufnahme mitgeteilt wurde, eine beglaubigte Kopie der Satzung der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 mit der Österreichischen Beitrittsurkunde vom 17. Februar 1956 sowie die erste Seite des Textes der Ansprache von Außenminister Figl vor der XI. Generalversammlung gezeigt.
Dieter Lautner
Signaturen:
- ÖStA/ADR, BKA/AA, Pol, Signatur UN 5/8, Telegramm 14.12.1955
- ÖStA/ADR, Staatsurkunden, UN 1945.06.26 und 1956.02.07
- ÖStA/ADR, BKA/AA, Pol, Signatur UN 2, GZ. 564872/1956, Zl. 520639/1956