Hausordnung

Zutritt in das Archivgebäude

Besucher

Zutritt zum öffentlichen oder halböffentlichen Bereich:

  • Der Besuch einer Ausstellung sowie die Teilnahme an Besprechungen oder Veranstaltungen ist den Portieren anzuzeigen.
  • Der Besuch von Bediensteten oder Personen, die im Archivgebäude tätig sind, ist den Portieren mitzuteilen.

Erst nach fernmündlicher Verständigung der betreffenden Person wird den Besuchern der Zutritt in den öffentlichen/halböffentlichen Bereich gewährt.

Die Bediensteten sind angewiesen ihre Besucher vom Eingangsbereich abzuholen.

Kunden

Zutritt zu den Benützersälen

  • Das erstmalige Ersuchen ist schriftlich unter Verwendung des hiefür aufgelegten Formulars zu stellen. Dabei sind Angaben zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf/Tätigkeit, Staatsbürgerschaft) zu machen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen.
  • Sollen Personen als Beauftragte oder Hilfskräfte die Einsichtnahme vornehmen, so ist von diesen jeweils ein gesondertes Ersuchen zu stellen.
  • Vor der Einsichtnahme in Archivgut im Benützersaal oder der Benützung von Literatur im Bibliothekslesesaal ist eine Platzreservierung über das Anmeldetool zur Terminreservierung notwendig. Die Reservierung muss mindestens zwei Tage vor dem geplanten Besuchstermin erfolgen.
  • Das Ersuchen wird bewilligt, wenn kein aufrechtes Hausverbot besteht. Die Aushändigung eines Benutzerausweises (Wochen- Monats- oder Jahreskarte) erfolgt gegen Entrichtung eines Entgeltes gemäß Punkt XIV der Benutzerordnung in der Zahlstelle. Der Benutzerausweis ist im Archivgebäude sichtbar zu tragen. Beim Verlassen kann der Benutzerausweis den Portieren übergeben werden.
  • Die Ablehnung erfolgt durch Verweigerung des Zutritts ins Archivgebäude unter mündlicher Bekanntgabe der Gründe.
  • Garderobe und Gegenstände (Taschen, Schirme, etc.) sind von den Besuchern vor dem Betreten der Benutzerräume in der dafür vorgesehenen Benützergarderobe auf eigene Gefahr zu verwahren. Ferner wird auf den in der Benutzungsordnung angeführten Punkt "Verhalten in den Benutzerräumen" verwiesen.
  • Bei jedem weiteren Besuch ist den Portieren der Benutzerausweis vorzuzeigen. Bei den Portieren hinterlegte Benutzerausweise können unter Angabe des Namens und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bezogen werden.

Zutritt zur Zahlstelle

  • Benützerausweise (Wochen- Monats- oder Jahreskarte), Kataloge, Vervielfältigungen (Fotos, Kopien Farbe oder schwarz/weiß, Mikrofilme, Mikrofiche), etc. können gegen Entrichtung des in Punkt XIV der Benützerordnung angeführten Entgeltes bezogen werden. Bei etwaigen Rückfragen wird das Einvernehmen mit Bediensteten, dem Aufsichtsdienst im Benützer- und Lesesaal oder mit der Reprostelle hergestellt.
  • Für den Erwerb von Publikationen ist die Zahlstelle (in Ausnahmefällen auch die Stabsabteilung) aufzusuchen. Werden Personen im halböffentlichen Bereich angetroffen, so ist jeder Bedienstete verpflichtet, sie zu fragen, zu wem oder wohin sie möchten. Wünscht die Person weitere Bedienstete zu besuchen, so sind diese zu verständigen. Sind die gewünschten Bediensteten nicht erreichbar oder möchte die Person das Haus verlassen, so sind die Portiere über die erfolgte Besuchsbeendigung zu informieren.

Zutrittsregelung

Meldepflicht für alle Personen

Alle Personen haben jedes Betreten und Verlassen des Archivgebäudes persönlich und unmittelbar den Portieren bekannt zu geben.