Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.  Erfahren Sie mehr.

Parlament

Dr.-Karl-Renner-Ring 1-3
1017 Wien - Parlament
Telefon: +43 1 401 10-0
Fax: +43 1 401 10-2537

Öffnungszeiten: nach telefonischer Terminvereinbarung

Reproduktionsmöglichkeiten: Kopiergerät

Kosten: Kostenersatz für die Anfertigung von Kopien

Website: Parlamentsarchiv

Kontakt:

Dr. Karin Schneider
E-Mail: karin.schneider@parlament.gv.at

Bestandsübersicht:

Archivkörper:

  • Abgeordnetenhaus des Reichsrates 1861-1918
  • Herrenhaus des Reichsrates 1861-1918
  • Provisorische Nationalversammlung 1918-1919
  • Konstituierende Nationalversammlung 1919-1920
  • Nationalrat 1920-1934 und seit 1945
  • Bundesrat 1920-1934 und seit 1945
  • Haus der Bundesgesetzgebung 1934-1938

Bestandsgliederung:
1861-1918 Gliederung nach Pertinenzprinzip anhand eines 34 Sachgebiete umfassenden Ablageschemas, das auch als Findbehelf dient.
Seit 1918 Gliederung nach Provenienzprinzip im registraturmäßigen Zusammenhang der jeweiligen Kanzlei, deren Findbücher für Präsidialakten und Verwaltungsakten als Findbehelfe dienen, während für die Politischen Akten die gedruckten Indizes zu den Stenographischen Protokollen und deren Beilagen die Funktion des Findbehelfs erfüllen.

Sondersammlungen:

  • Bildarchiv: rund 25.000 photographische Aufnahmen, größtenteils parlamentsbezogenen Inhalts
  • Planarchiv: rund 1.000 Pläne zur Baugeschichte des Parlamentsgebäudes

Benützungsordnung für das Archiv (Anlage zur Hausordnung 1996):

A1. Allgemeine Bestimmungen
A1.1 Aufgabenbereiche
Dem Archiv obliegt die Verwahrung der Archivalienbestände der früheren parlamentarischen Körperschaften sowie der aus dem parlamentarischen Geschäftsgang des Nationalrates, des Bundesrates und der Bundesversammlung erwachsenden Akten, Urkunden und sonstigen Aufzeichnungen; weiters obliegt ihm die Sammlung parlamentsspezifischen Bildmaterials. Die Parlamentsdirektion ist berechtigt, Privatarchive und Nachlässe von geschichtlichem Wert zu übernehmen und dem Parlamentsarchiv einzuverleiben. Neben der Aufbewahrung und Ordnung der Bestände obliegt dem Archiv insbesondere die Führung zweckentsprechender Findbehelfe. Die Parlamentsdirektion sorgt für die ordnungsgemäße Unterbringung und den Schutz der Archivalien; eine Aktenausscheidung aus Archivbeständen darf nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Präsidenten des Nationalrates erfolgen. Das Parlamentsarchiv hat die Aufgabe, die Erforschung der Geschichte des österreichischen Parlamentarismus zu fördern und zu diesem Zweck seine Bestände der wissenschaftlichen Forschung zu erschließen.

A1.2 Benützung
Mit Benützungswerbern werden Benützungsverträge zu den nachstehend genannten Bedingungen abgeschlossen:

A1.2.1 Für die Benützung von Beständen des Parlamentsarchivs besteht eine gleitende Benützungsgrenze:

A1.2.1.1 Archivalien bis zu einem Alter von 20 Jahren sind grundsätzlich gesperrt.

A1.2.1.2 Archivalien, deren Entstehung zwischen 21 und 30 Jahre zurückreicht, sind, nach jeweils gesondert einzuholender Genehmigung durch den Herrn Präsidenten des Nationalrates, einem bevorzugten Benützerkreis (anerkannten Wissenschaftlern und ihnen gleichzuhaltenden Personen, Dissertanten und Diplomanden) zugänglich.

A1.2.1.3 Archivalien, die älter sind als 30 Jahre, sind frei zugänglich.

A1.2.2 Beim Abschluss von Benützungsverträgen ist auf die Grundsätze des Daten- und Persönlichkeitsschutzes Bedacht zu nehmen.

A1.2.3 Die Benützung von Archivalien erfolgt nach Vereinbarung eines Benützungstermins im Archivbenützerraum des Parlamentsarchivs. In Ausnahmefällen kann ausgewiesenen Wissenschaftlern für die Benützung umfangreicherer Archivbestände eine Magazinerlaubnis erteilt werden. Die Entlehnung von Archivalien ist grundsätzlich unzulässig.

A1.2.4 Bei der Benützung von Archivalien ist den konservatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen; die Benützer haben diesbezüglichen Anweisungen des Archivpersonals Folge zu leisten. Die Benützer haften für die ihnen zur Benützung überlassenen Archivalien.

A1.2.5 Von Archivalien können, soweit es ihr Erhaltungszustand zulässt, gegen Kostenersatz Fotokopien angefertigt werden.

A1.2.6 Die Benützer von Archivalien verpflichten sich, dem Parlamentsarchiv ein Belegexemplar jeder aufgrund der Benützung von Beständen des Parlamentsarchivs verfassten wissenschaftlichen Arbeit kostenlos zu überlassen.

A1.2.7 Die Bestände des Bildarchivs sind frei zugänglich. Duplikate von Bildern werden Interessenten gegen Kostenersatz und unter Beachtung der bzw. Hinweis auf die urheberrechtlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt. Bei Veröffentlichung eines aus den Beständen des Parlamentsarchivs stammenden Bildes ist ein Belegstück der Publikation dem Parlamentsarchiv kostenlos zu überlassen.

A2. Besondere Bestimmungen
A2.1 Mitgliedern der Organe der Bundesgesetzgebung und von ihnen beauftragten Personen, Mitgliedern der Bundesregierung und Ressortbediensteten mit Dienstauftragsschein wird die Genehmigung zur Einsichtnahme in Amtliche Protokolle der Sitzungen des Nationalrates bzw. des Bundesrates sowie der Ausschüsse des Nationalrates bzw. des Bundesrates für den in die Archivsperrfrist fallenden Zeitraum nach den Bestimmungen der in Ausführung der einschlägigen Geschäftsordnungsbestimmungen erlassenen Dienstanweisung betreffend Amtliche Protokolle der Ausschüsse und auszugsweise Darstellungen der Verhandlungen derselben, Zl. 205-NR/76, hinsichtlich der Amtlichen Protokolle der Plenarsitzungen in sinngemäßer Anwendung, erteilt.

A2.2 Bediensteten der Parlamentsdirektion wird zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben Einsichtnahme in Politische Akten, Präsidialakten und Verwaltungsakten gewährt. Ausnahmsweise ist gegen Unterfertigung eines Entlehnscheins die Entlehnung von Archivalien zur Benützung in den jeweiligen Diensträumlichkeiten zulässig.