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Burgenländisches Landesarchiv

BLA; Abteilung XII/2 - Landesarchiv und Landesbibliothek (bis 1998); Referat Landesarchiv (seit 1998)

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 268 260 023 58
Fax: +43 268 260 020 58
E-Mail: post.a7-landesarchiv@bgld.gv.at

Kontaktpersonen:

Mag. Gert Polster, Dienststellenleiter des Hauptreferats Sammlungen des Landes
Mag. Rita Münzer, Dienststellenleiterin des Referates Landesarchiv

Geschichte der Institution mit Archivbeständen

Das Burgenländische Landesarchiv entstand ohne formalen Gründungsakt allmählich in den Jahren nach 1922 und war bis 1938 innerhalb des Amtes der Landesregierung zusammen mit der Landesbibliothek einem Referat zugeordnet, das daneben zahlreiche andere Agenden (zum Beispiel Pressedienst, Fremdenverkehr, Denkmalschutz und anderes) wahrzunehmen hatte. Nach der Auflösung des Burgenlandes mit 15. Oktober 1938 und der Aufteilung auf den Gau Niederdonau (die 4 nördlichen Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Oberpullendorf) und den Gau Steiermark (die 3 südlichen Bezirke Oberwart, Güssing, Jennersdorf) blieb das Archiv in Eisenstadt als Dienststelle weiterhin erhalten und wurde unter der Bezeichnung "Filialarchiv Eisenstadt" dem Reichsgauarchiv für Niederdonau unterstellt. Sein räumlicher Zuständigkeitsbereich bezog sich allerdings nur auf die vier nördlichen Bezirke des aufgeteilten Landes, während für die drei südlichen Bezirke das Archiv der steiermärkischen Landeshauptmannschaft in Graz beziehungsweise das spätere Reichsgauarchiv Steiermark zuständig war.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Wiedererrichtung des Landes als selbständiges Bundesland mit 1. Oktober 1945 wurden das Landesarchiv und die Landesbibliothek zu einer selbständigen Geschäftsabteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Abteilung XII/2) zusammengefasst, die als solche bis 4. März 1998 bestand. Im Zuge einer Verwaltungsreform des Amtes der Landesregierung wurde mit Wirkung vom 5. März 1998 die bisher selbständige Geschäftsabteilung Landesarchiv-Landesbibliothek mit der Kulturabteilung (damals Abteilung XII/1) zur neuen Abteilung "Kultur, Wissenschaft und Archiv" (Abteilung 7) zusammengefasst; innerhalb dieser Abteilung bilden seither die Referate Landesarchiv und Landesbibliothek das Hauptreferat  "Landesarchiv und Landesbibliothek" (Abteilung 7-AB).

Bei einer zweiten Verwaltungs- und Organisationsreform 2016 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2016 auch die Abteilung 7 neu strukturiert und heißt nun "Bildung, Kultur und Gesellschaft". Gemeinsam mit dem Referat Landesbibliothek und dem neu gebildeten Referat Landesmuseen (bisher nachgeordnete Dienststelle) bildet das Referat Landesarchiv das neue Hauptreferat "Sammlungen des Landes".

Geographischer und kultureller Kontext

Als Landesarchiv ist das Archiv zuständig für alle Ämter und Einrichtungen des Landes Burgenland und des Bundes von regionaler Bedeutung. Das Burgenland als österreichisches Bundesland existiert erst seit 1921, vorher war das Gebiet Teil des ungarischen Königreichs und auf die Komitate Ödenburg (Sopron), Wieselburg (Mosonmagyaróvar) und Eisenburg (Vas) aufgeteilt. Zwischen 1938 und 1945 war das Burgenländische Gebiet auf die Gaue Niederdonau und Steiermark aufgeteilt. Während dieser Zeit existierte das sogenannte "Filialarchiv Eisenstadt" als Außenstelle des Archivs bzw. Reichsgauarchivs Niederdonau.

Mandate/Rechtsgrundlagen der Kompetenzen: Aufgaben laut Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

Verwaltungsstruktur: unterstellt der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft, Hauptreferat Sammlungen des Landes

Records Management/Schriftgutverwaltung und Akzessionspolitik:

Zuständig für das Registratur- und Archivgut des Landes Burgenland. Nach dem Bundesarchivgesetz gehört es auch zu den Aufgaben des Landesarchivs das Archivgut von Bundesdienststellen, insbesondere Gerichten, zu verwahren und für die dauernde Aufbewahrung zu sorgen. Unterlagen von Privaten werden durch Schenkung oder Kauf übernommen, wobei die Art der Übernahme mit einer Übernahmevereinbarung festgehalten werden. Unterlagen werden auch als Deposita übernommen.

Gebäude Das Landesarchiv befindet sich seit 1970 in einem in den Jahren 1968 bis 1970 neu errichteten Zubau an das Gebäude des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Landhaus alt). Die Büroräumlichkeiten und der Leseraum sind im 3. Stock, die 6 Depoträume sind in 4 Archivgeschoßen untergebracht und umfasst eine Fläche von rund 13.800 m2. Zu den Depots haben nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesarchivs Zugang. Der Leseraum ist in die Büroräumlichkeiten integriert.

Archivbestände und Sammlungen

Die Bestände werden gemäß Statut von 1948 in 3 große Gruppen eingeteilt: Forschungsarchiv - Landesregierungsarchiv - Landtagsarchiv.

Das Forschungsarchiv enthält überwiegend Bestände nichtstaatlicher Provenienz, die durch Ankauf, Schenkung oder als Deposita seit 1922 in das Landesarchiv gekommen sind. Es enthält auch kleinere Bestände, welche aufgrund inhaltlicher bzw. formaler Kriterien der darin erfassten Unterlagen den Charakter von Sammlungen (Karten, Pläne, Fotos, Urkunden, Nachlässe, Handschriften) aufweisen.
Das Landesregierungsarchiv umfasst das Archivgut von Bundesbehörden auf regionaler Ebene (Bezirksgerichte, Grundbuch), Archivgut der Behörden des Landes Burgenlandes (Abteilungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften) für die Zeit ab 1921. Eine Lücke besteht für den Zeitraum 15.10.1938 bis 1.10.1945 als das Burgenland als selbständiges Bundesland nicht existierte. Die Unterlagen für diesen Zeitraum befinden sich im Niederösterreichischen (betrifft die Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt Umgebung, Mattersburg und Oberpullendorf) beziehungsweise Steiermärkischen Landesarchiv (für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf).

Das Landtagsarchiv umfasst das Archivgut für die Tätigkeit des Burgenländischen Landtags 1922-1938 und ab 1945.

Findmittel, Archivführer und Publikationen

Zu einzelnen Beständen gibt es im Landesarchiv Inventare, die auch über die Homepage des Landesarchivs zur Verfügung stehen (www.burgenland.at/themen/wissenschaft/landesarchiv/bestaende).

Publikationen zu Beständen und deren Unterlagen: Felix, Tobler, Das Burgenländische Landesarchiv und seine Zusammenarbeit mit den Archiven in den Nachbarstaaten. Erfahrungen und Möglichkeiten. In: Scrinium 36/37 (1987) S. 273-287;
Felix Tobler, Das Burgenländische Landesarchiv. In: Unsere Heimat 74 (2003) S. 116-123;
Karin Sperl, Als das Burgenland nicht existierte. Das Filialarchiv Eisenstadt 1938-1945. In: MÖSTA 54 (2010) S. 645-665;
Karin Sperl, Archivschutz im Burgenländischen Landesarchiv. Familienarchive und Nachlässe. In: MÖSTA 56 (2011) S. 445-452.

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr; am Karfreitag, 1. und 2. November, 24.12. (Heiliger Abend), 31.12. (Silvester) und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Für die Arbeit im Leseraum ist keine Voranmeldung notwendig. Beim ersten Besuch im Leseraum ist ein Benutzerbogen auszufüllen und zu unterschreiben, womit auch die Benutzerordnung des Landesarchivs zur Kenntnis genommen wird. Die Bestellung der Archivalien kann direkt im Leseraum, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Die Archivalien werden nach Möglichkeit am selben Tag ausgehoben. Eine Einschränkung für die Einsichtnahme ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz, Personenstandsgesetz) bzw. durch die Schutzfrist (Archivaliensperre) von derzeit 50 Jahren. Für wissenschaftliche Forschung kann die Archivaliensperre verkürzt werden; dafür ist eine schriftliche Anfrage an die Landesamtsdirektion zu stellen. Siehe auch www.burgenland.at/themen/wissenschaft/landesarchiv/benuetzung

Erreichbarkeit: Das Landesarchiv liegt vom Stadtzentrum wenige Gehminuten entfernt und ist über den Haupteingang des Landhauses alt zugänglich.

Dienstleistungen für die Forschung: Der Leseraum ist mit 10 Arbeitsplätzen und 2 Mikrofilm-Lesegeräten ausgestattet. Schriftliche Anfragen zu den Beständen und ihrer Benützbarkeit, klar definierte Anfragen zum Inhalt von Archivgut beziehungsweise zur Landesgeschichte, die keine umfangreichen Forschungen benötigen, werden kostenfrei beantwortet. Kopien und Digitalisate können auch schriftlich bestellt werden.

Reproduktionsmöglichkeiten: Archivgut kann reproduziert werden, sofern keine konservatorischen Einwände dagegen bestehen. Im Benutzerbereich stehen ein Kopierer und ein Buchscanner zur Verfügung. Die Scans können auf einem USB-Stick (Pfand 5 Euro) gespeichert werden. Die Abrechnung erfolgt beim Benutzerdienst nach den angefertigten Scans (0,10 Euro/Scan).

Kosten für Papierkopien:

A4 0,20 Euro,
A3 0,30 Euro,
A4 (Auftragskopie) 0,50 Euro,
A3 (Auftragskopie) 0,60 Euro,
Ausdruck Readerprinter (Mikrofilm-Lesegerät)
A4 0,40 Euro,
A4 (Auftragskopie) 0,50 Euro.
Kosten für Fotodigitalisierung:
2 Euro/File, CD-ROM 2 Euro, Bearbeitungsgebühr 3 Euro (entfällt bei Digitalisierungsauftrag über 10 Euro).
Die einmalige Verwendung von Reproduktionen ist an eine Genehmigung gebunden, ist jedoch nicht gebührenpflichtig. Bei Verwendung einer Reproduktion für Publikationen bzw. Veröffentlichungen ist dem Landesarchiv unaufgefordert ein Belegexemplar zu übermitteln.