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Vorarlberger Landesarchiv

Kirchstraße 28
6900 Bregenz
Telefon: +43 557 45 11-45005
Fax: +43 557 45 11-45095
E-Mail: landesarchiv@vorarlberg.at

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr

Reproduktionsmöglichkeiten: Es besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen Fotoapparat zu fotografieren und Scans selbst kostenlos anzufertigen. Ausdrucke und Scans mit verschiedenen Dateiformaten können gegen Kostenersatz in Auftrag gegeben werden.

Kosten: Kostenersatz für die Anfertigung von Kopien und Scans.

Website: Vorarlberger Landesarchiv

Kontakt: Leiter Dr. Ulrich Nachbaur, Telefon: +43 557 45 11-45005

Bestandsübersicht: Seine Bestände umfassen das Schriftgut des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und der Bezirksverwaltungsbehörden sowie der historischen Vorgängerinstitutionen (Herrschaften, Vogteiämter, Gerichte, Stände). Darüber hinaus verfügt das Landesarchiv über Archivalien aus dem Gerichtswesen (Bezirksgerichte, Landesgericht), über zahlreiche Kloster-, Pfarr- und Gemeindearchive sowie über Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten und einige Sondersammlungen. Das Archivgut besteht aus Akten, Handschriften, Urkunden, Karten, Plänen sowie Dokumenten zur Musikgeschichte und zur Volkskultur Vorarlbergs im Ausmaß von mehr als 18.000 Laufmetern. Eine vollständige Bestandsübersicht findet sich auf der Homepage. Dort können auch etliche Findbücher eingesehen werden. Eine landeskundlich-hilfswissenschaftliche Präsenzbibliothek steht den Besuchern gleichfalls zur Verfügung. Das Vorarlberger Landesarchiv versteht sich als Servicestelle für alle historisch-landeskundlich Interessierten und für die öffentliche Verwaltung. Es ist historisches Archiv für Vorarlberg und Verwaltungsarchiv des Landes.

Archivnet-Datenbank

Vorarlberger Landesarchiv - Archivinformationssystem: LINK

Benützerordnung: Die Bestände des Landesarchivs sind, sofern das Schriftgut älter als 20 Jahre ist, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Vorarlberger Archivgesetzes, der Archivordnung des Vorarlberger Landesarchivs und des Daten- und Persönlichkeitsschutzes allgemein zugänglich. In begründeten Fällen ist eine Aufhebung der Schutzfrist durch die Landesarchivarin bzw. den Landesarchivar möglich, Ansuchen sind an das Landesarchiv zu richten. Die Benützung ist kostenlos.