Ich möchte Reproduktionen von Archivalien im Druck veröffentlichen, ausstellen oder im Internet publizieren

Für jedes zu veröffentlichende Archivale aus unseren Beständen ist vorab eine Veröffentlichungsgenehmigung einzuholen. Die Form der Veröffentlichung (digital, in Buchform usw.) ist dabei unerheblich.

Unterschieden wird zwischen Veröffentlichungen in Printmedien oder online (Punkt 2 „Publikationen“ unserer Entgeltbestimmungen) und Zurschaustellungen in Ausstellungen (Punkt 3 „Ausstellungen“ unserer Entgeltbestimmungen).

Bei Veröffentlichungen in Printmedien oder online sind pro Archivale (Vorlage) € 30.- bzw. für Ausstellungen pro Archivale (Vorlage) € 50.- zu entrichten. Zusätzlich ist ein kostenfreies Belegexemplar der Publikation bzw. des Ausstellungskatalogs abzugeben bzw. einzusenden.

Wenn Sie Reproduktionen von Vorlagen aus den Beständen des Kriegsarchivs veröffentlichen wollen, senden Sie einen formlosen Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung unter Angabe der genauen Signaturen per E-Mail an ka@oesta.gv.at.

Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten des Österreichischen Staatsarchivs. Nach dem spesenfreien Einlangen des Gesamtbetrags auf unserem Konto gilt die Veröffentlichungsgenehmigung als erteilt, womit weitere Verständigungen entfallen.

Geben Sie bitte eine exakte Rechnungsadresse an: Name der Institution oder Person, vollständige Postadresse, E-Mailadresse, Telefonnummer.